Fakten zur Stichwahl: WÄHLEN AUCH OHNE WAHLBENACHRICHTIGUNGSKARTE!

Am 6. Mai findet die Stichwahl zur Wahl des Oberbürgermeisters in Weimar statt. Folgenden Hinweis möchte ich Ihnen dafür mit auf den Weg geben:

Auch wenn Sie nach dem ersten Wahlgang am Wochenende Ihre Wahlberechtigungskarte bereits entsorgt haben, können Sie am 6. Mai wählen gehen.

Es genügt, sich im Wahllokal mit einem Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. So kann der Wahlvorstand mit Hilfe des Wählerverzeichnisses nachprüfen, ob Sie wahlberechtigt sind.

Das gleiche gilt auch für die Briefwahl:
Hier können Sie bis zum 4. Mai 18:00 Uhr Briefwahlunterlagen im Briefwahllkokal in der Schwanseestraße 17 (Marie- Juchacz- Saal) abholen und dann entweder direkt vor Ort Ihre Stimme abgeben oder die Unterlagen per Post einsenden.

Jede Stimme zählt!

Ihr/Euer

Martin Kranz